daheimgebor(g)en
Ich biete meine Leistungen zu den untenstehenden Preisen an – die Krankenkasse übernimmt dabei bis zu 80% des Kassentarifs.
Da ich Wahlhebamme ohne Kassenvertrag bin, werden die entsprechenden Leistungen zunächst von euch bezahlt und dann von der Krankenkasse an euch anteilig rückerstattet.
FAQ
Wie oft können wir von einer Hebamme besucht werden?
Die Krankenkasse bezahlt täglich einen Wochenbettbesuch bis zum 5. Tag nach der Geburt eures Kindes. Danach sind bei Bedarf noch 7 Besuche in den ersten acht Wochen möglich. Bei ambulanter Entlassung in den ersten 24 Stunden nach der Geburt zusätzlich zwei Besuche in der Schwangerschaft.
Wie läuft die Bezahlung oder Abrechnung einer Wochenbettbetreuung?
Ich besuche euch, ihr bezahlt dann die Rechnung, auf der die Besuche einzeln aufgelistet sind, und reicht diese dann bei der Krankenkasse ein. Dann erhaltet ihr bis zu 80% des Kassensatzes zurück. Der Kassensatz beläuft sich derzeit (Stand: November 2022) auf 40 € pro Hausbesuch.
Dürfen wir dich auch nach Ablauf der acht Wochen des Wochenbetts buchen, zum Beispiel bei Stillproblemen oder wenn wir mit der Beikost beginnen möchten?
Natürlich. Da ich Wahlhebamme bin, könnt ihr mich gerne auch nachher noch in Anspruch nehmen. Ihr müsst dann damit rechnen, dass die Krankenkasse diese Hausbesuche nicht mehr übernimmt.